AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


der CarCatcher Europe
Alte Römerstr. 26

85435 ERDING

 

A. ALLGEMEINES

I. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. CarCatcher Europe (nachstehend „CarCatcher“ genannt) ist ein deutscher Anbieter für Online-Versteigerungen von Gebrauchtfahrzeugen (nachstehend „Fahrzeuge“ genannt). CarCatcher bietet mit der Webseite www.car-catcher.de eine Online-Plattform (nachstehend „Plattform“ genannt), auf der Fahrzeuge sowohl ver- als auch ersteigert werden können.
  2. Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich Unternehmern, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften,  die bei Abschluss von Rechtsgeschäften in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit agieren, gestattet.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Versteigerungen, Einlieferungen und sonstige durch CarCatcher vermittelten Kaufverträge der Fahrzeuge über die Plattform.
  4. Zwischen dem Einlieferer und CarCatcher wird ein Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Fahrzeug in derselben Online-Versteigerung an einen gewerblichen Käufer (nachstehend ,,Käufer’’ genannt) versteigert wird, geschlossen. CarCatcher wird neben dem Einlieferer und dem Käufer ebenfalls Kaufvertragspartei.
  5. Die bestehenden AGB gelten für alle rechtlichen Beziehungen zwischen:

a) CarCatcher und dem Einlieferer

b) CarCatcher und dem Käufer

c) dem Einlieferer und dem Käufer.

Zudem gelten die AGB für alle durch CarCatcher vermittelten Rechtsgeschäfte über Fahrzeuge und für sonstige Leistungen von CarCatcher.

6. Die AGB stehen auf der Webseite von CarCatcher unter https://www.carcatcher.de/agb druckfähig zur Verfügung. Die Einlieferer, Käufer und Bieter (nachstehend „Plattform-Nutzer“ genannt) erkennen die Rechtsverbindlichkeit der AGB bei der Registrierung an. CarCatcher behält sich im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen der wirtschaftlichen Lage oder Änderung der Rechtsprechung Anpassungen der AGB vor. Diese Anpassungen bzw. Änderungen der AGB werden auf der Webseite von CarCatcher kundgegeben und die Plattform-Nutzer zudem hierüber informiert.

7. Die Änderungen der AGB gelten als angenommen, wenn die Plattform-Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Kundgebung der Änderungen widersprechen. Auf das Widerspruchsrecht und die vierwöchige Widerspruchsfrist werden die Plattform-Nutzer im Rahmen der Kundgebung von Änderungen der AGB hingewiesen.

8. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen gelten nur, wenn CarCatcher diesen in Schriftform vor einem Verkauf zugestimmt hat.

9. Sofern CarCatcher Rahmenverträge oder sonstige Vereinbarungen mit Einlieferern abgeschlossen hat, haben diese Vorrang. Diese werden durch die vorliegenden AGB ergänzt, soweit keine speziellen Regelungen getroffen sind.

II. Rechtliche Stellung

1. CarCatcher versteigert die Fahrzeuge im fremden Namen und auf eigene Rechnung. CarCatcher bietet Einlieferern gegen eine Ersteigerungsgebühr nach Maßgabe dieser AGB die Nutzung der Plattform und die Teilnahmemöglichkeit an Online-Versteigerungen. Der Einlieferer tritt CarCatcher alle Rechte aus dem mit dem Käufer geschlossenen Kaufvertrag, die die Einziehung der Kaufpreisforderung und einem etwaigen Rücktritt vom Kaufvertrag nötig sind, ab.

2. CarCatcher räumt den Bietern und Käufern (nachstehend „Käufer“ genannt) die Möglichkeit ein, an den Versteigerungen teilzunehmen und Fahrzeuge zu erwerben. CarCatcher behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen teilweise oder ganz anzupassen, einzustellen oder gegen andere Leistungen auszutauschen. Ein Anspruch der Plattform-Nutzer auf Beibehaltung bestimmter Leistungen besteht nicht.

III. Zahlungsmodalitäten und Gebühren

1. Die Zahlungsmodalitäten sind auf der Plattform und in der Rechnung abschließend bezeichnet.

2. Sämtliche von CarCatcher erhobenen Gebühren verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Gebühren sind den jeweils aktuellen Preislisten auf der Webseite von CarCatcher zu entnehmen. Die Gebührenliste ist dort druckfähig hinterlegt.

3. Die Gebühren werden mit der Erbringung der von CarCatcher angebotenen Leistung erhoben. Einen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren haben die Plattform-Nutzer grundsätzlich auch bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag nicht. Eine Ausnahme hiervon ist zu machen, soweit ein von CarCatcher zu verschuldender Umstand die Plattform-Nutzer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

4. Alle vom Einlieferer zu entrichtenden Gebühren kann CarCatcher bei Erhalt der Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer in Abzug bringen.

B. BEDINGUNGEN FÜR EINLIEFERER

I. Registrierung und Zulassung als Einlieferer

1. Um ein Fahrzeug bei CarCatcher einzuliefern, muss sich der Einlieferer auf der Webseite von CarCatcher registrieren. Als Einlieferer sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zugelassen. Der Einlieferer ist lediglich berechtigt, Fahrzeuge für sein Unternehmen, nicht jedoch für seinen privaten Gebrauch, einzuliefern. Der Einlieferer muss seine Unternehmertätigkeit nachweisen. Hierfür muss er seine Gewerbeanmeldung oder einen Auszug aus dem Handelsregister und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Eine Vertretung bedarf der schriftlichen Vollmacht.

a) Einlieferer mit Sitz innerhalb eines EU-Staates

Ein Einlieferer mit Geschäftssitz in einem EU-Staat muss eine Kopie seiner Gewerbeanmeldung und eine gültige, ihm erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) vorlegen. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird für die Vertragsbeziehung zwischen ihm und CarCatcher verwendet, solange diese nicht schriftlich gegenüber CarCatcher widerrufen wird. Bei im Handelsregister eingetragenen Kaufleuten muss zudem ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden. Bei Einlieferern mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind zusätzlich beglaubigte Übersetzungen der vorgenannten Dokumente in der deutschen Sprache nötig.

b) Bei Einlieferern mit Sitz außerhalb eines EU-Staates

Ein Einlieferer mit Geschäftssitz außerhalb eines EU-Staates muss seine Unternehmereigenschaft durch eine vom für ihn zuständigen Finanzamt ausgestellte Bescheinigung nachweisen. Das  Ausstellungsdatum dieser Bescheinigung darf nicht älter als zwölf Monate sein. Eine aktuelle Bescheinigung ist CarCatcher nach Ablauf  dieses Zeitraums unverzüglich vorzulegen.

Diese Bescheinigung muss folgende Informationen enthalten:

    • Anschrift der zuständigen Finanzbehörde
    • Information über die Art der unternehmerischen Tätigkeit
    • vollständiger Name, Sitz und Anschrift des Unternehmens
    • Hinweis auf die Umsatzsteuerpflicht
    • Angabe der Steuernummer sowie
    • Mitteilung einer Bankverbindung für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

2. Im Rahmen der Registrierung müssen die Einlieferer alle notwendigen Dokumente auf der Plattform hochladen. Die Nachweise werden dann von CarCatcher geprüft.

3. Durch Freischaltung seines Accounts erhält der Einlieferer seine Zulassung zur Nutzung der Plattform sowie eine persönliche Kundennummer. Er wird hierüber zusätzlich per E-Mail informiert.

4. Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung der Plattform besteht nicht. CarCatcher ist berechtigt die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zu entziehen. Die Zulassung wird insbesondere in folgenden Fällen verweigert:

– Missbrauch der Dienste von CarCatcher

– falsche Angaben bei der Anmeldung

– Beschädigung und/oder Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienste von CarCatcher

– Verletzung der Rechte Dritter

– Verstößen gegen die AGB

– Verzug und/oder Nichterfüllung von Kaufverträgen

– Widerspruch gegen diese AGB

– Widerspruch gegen geänderte AGB

– Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Einlieferers sowie

– Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.

Der Einlieferer hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Erstattung der von ihm gezahlten Gebühren.

5. CarCatcher ist berechtigt, jederzeit Nachweise der gewerblichen Tätigkeit des Einlieferers erneut anzufordern. Der Einlieferer ist zudem verpflichtet, Änderung seiner Daten und/oder einen Widerruf einer erteilten Vollmacht CarCatcher unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Einlieferer haftet gegenüber CarCatcher nach den Grundsätzen der Duldungs- und Anscheinsvollmacht, wenn die Mitteilung des Widerrufs einer erteilten Vollmacht unterbleibt.

6. Durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Registrierung können zwischen CarCatcher und dem Einlieferer weitere Bedingungen vereinbart werden.

II. Sperrung und Abmeldung

1. Bei Vorliegen eines der unter B I. 4. genannten Gründe behält sich CarCatcher darüber hinaus vor, den Einlieferer auch für andere Verkäufe auf der Plattform zu sperren.

2. Einlieferer sind jederzeit berechtigt, sich mit sofortiger Wirkung bei CarCatcher abzumelden, soweit die Regelungen einer Kooperationsvereinbarung dem nicht entgegenstehen. Falls eine solche Kooperationsvereinbarung besteht, ist der Einlieferer an dessen Kündigungsfristen und Laufzeit gebunden.

III. Nutzung der Dienste

1. Der Einlieferer darf die Dienste von CarCatcher nur für eigene Zwecke nutzen.  Die Nutzung der angebotenen Plattform für Dritte ist nicht zulässig. CarCatcher kann seine Dienste jederzeit erweitern oder einschränken.

2. Der Einlieferer hat seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mitarbeiter und Beauftragte des Einlieferers sind nicht Dritte in diesem Sine.

3. Sollte es zu einem Verlust, Diebstahl, Risiko eines Missbrauchs der Zugangsdaten oder einer Verletzung der Geheimhaltung kommen, muss der Einlieferer CarCatcher hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen.

4. Der Einlieferer haftet für jede Nutzung der Plattform über seinen Zugang noch 24 Stunden nach einer solchen Mitteilung.

C. Einlieferungsbedingungen

I. Allgemeines

1. Der Einlieferer stellt CarCatcher die Fahrzeugdaten und Dokumente zur Verfügung. Auf dieser Grundlage werden die Inserate auf der Plattform erstellt. Die Fahrzeugausstattung des inserierten Fahrzeuges wird anhand der VIN-Abfrage der DAT automatisch generiert. Es besteht daher kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben gegenüber CarCatcher.

2. Abweichend hiervon ist der Einlieferer auch berechtigt, selbst ein Inserat zu erstellen. Hierfür muss er über den Zustand des Fahrzeuges ein Fahrzeuggutachten hochladen. Für den Inhalt des Inserates ist dann ausschließlich der Einlieferer verantwortlich.

II. Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben über das Fahrzeug

1. Der Einlieferer muss das Fahrzeug vollständig und wahrheitsgemäß beschreiben. Hierbei sind sämtliche für die Kaufentscheidung als wesentlich angesehenen Eigenschaften, Merkmale sowie Mängel, welche die Beschaffenheit des Fahrzeuges betreffen, wahrheitsgemäß aufzuführen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben versichert der Einlieferer.

2. Der Einlieferer hat Unfall- und Vorschäden sowie technische Defekte detailliert und umfassend anzugeben.

3. Bei etwaigen Unfallschäden, die bekannt sind, ist zudem eine Angabe zu den voraussichtlichen Reparaturkosten einzureichen.

4. Der Einlieferer versichert grundsätzlich, dass das Fahrzeug verkehrssicher und fahrbereit ist. In dem Fall, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit und/oder verkehrssicher ist, ist auf dem Einlieferungsformular hierüber ausdrücklich ein Vermerk zu erstellen.

III. Ausschluss eines Fahrzeuges von der Auktion

1. CarCatcher ist jederzeit dazu berechtigt, ein Fahrzeug von der Teilnahme an der Auktion auszuschließen, wenn festgestellt werden sollte, dass die vom Einlieferer gemachten Angaben über den Zustand des Fahrzeuges nicht mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmen.

2. Eine etwaige Prüfungspflicht über die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben des Einlieferers zu dem streitgegenständlichen Fahrzeug, insbesondere in Bezug auf die Unfall- und Vorschäden, die zur Begründung einer Schadensersatzpflicht führen könnte, besteht seitens CarCatcher nicht.

IV. Verbot von Werbung

In der Beschreibung und/oder den Abbildungen des Fahrzeuges darf keine Werbung enthalten sein.

V. Verfügungsberechtigung

Der Einlieferer versichert, zur freien Verfügung über das angebotene Fahrzeug berechtigt zu sein sowie, dass dieses nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Im Falle der Inanspruchnahme von CarCatcher auf Schadensersatz aufgrund eines von Einlieferern gelieferten Fahrzeugen, u.a. wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, ist CarCatcher von allen Kosten freizustellen, die ihr dadurch entstehen, dass die durch den Einlieferer gemachten Angaben zum Fahrzeug fehlerhaft sind oder das Fahrzeug nicht frei von Rechten Dritter ist. Hiervon sind auch die Kosten einer Rechtsverfolgung umfasst.

VI. Herausgabe vom Einlieferungsformular

Mit der Anerkennung dieser AGB erklärt sich der Einlieferer damit einverstanden, dass das seinerseits ausgefüllte Einlieferungsformular auf Verlangen des Käufers als seinen Vertragspartner im Reklamationsfall von CarCatcher herausgegeben wird.

VII. Kosten für Durchführung der VIN-Abfrage bei Unterbleiben des Inserates

Der Einlieferer hat nach der auf der Plattform durchgeführten VIN-Abfrage des Fahrzeuges fünf (5) Werktage Zeit, das entsprechende Fahrzeug zu inserieren. Sollte das Inserat innerhalb dieser Frist unterbleiben, berechnet CarCatcher für diese Abfrage eine Gebühr in Höhe von 5,00 € netto. Vor Durchführung der VIN-Abfrage erscheint auf der Plattform zusätzlich ein solcher Hinweis.

VIII. Ablehnung der Veröffentlichung von Inseraten

Vor ihrer Veröffentlichung prüft CarCatcher die Inserate auf ihre generelle Eignung zur Veröffentlichung. Im Rahmen dieser Prüfung ist CarCatcher berechtigt, die Veröffentlichung eines Inserates ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder davon abhängig zu machen, dass der Einlieferer dieses den Vorgaben von CarCatcher anpasst. CarCatcher ist hingegen ausdrücklich nicht zur Prüfung der Inserate auf Verstoße gegen gesetzliche Vorschriften oder Beeinträchtigungen der Rechte Dritter verpflichtet.

IX. Entfernung von Inseraten und Ausschluss von der Plattform

1. Darüber hinaus ist CarCatcher berechtigt, unangemessene Teile von Inseraten sowie Inserate als Ganzes zu entfernen. CarCatcher ist auch berechtigt, den Einlieferer zur Entfernung aufzufordern. Hiervon umfasst ist auch die Berechtigung, Fahrzeuge von der Teilnahme an einer Auktion auszuschließen, selbst, wenn diese bereits angefangen hat. Unangemessen in diesem Sinne ist ein Inhalt insbesondere dann, wenn er gegen diese AGB, Rechte Dritter, bestehende Verträge, geltendes Recht, behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstößt. Unangemessen in diesem Sinne ist ein Inhalt auch dann, wenn erhebliche Falschangaben über das Fahrzeug gemacht wurden oder das Inserat thematisch keinen Bezug zu herkömmlichen Inseraten zum Verkauf von Fahrzeugen hat.

2. CarCatcher behält sich das Recht vor, den Einlieferer bei wiederholten Verstößen gegen diese Vorgaben vorläufig oder endgültig von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

3. Für die Entfernung unangemessener Inhalte ist CarCatcher berechtigt, vom Einlieferer eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 50,00 € netto zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Einlieferer diesen Verstoß nicht zu vertreten hat. Auf Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren hat der Einlieferer jedoch in keinem Fall einen Anspruch.

X. Kosten und Bonus für die Einstellung von Inseraten

1. Für die Erstellung eines Inserates erhebt CarCatcher eine Einlieferungsgebühr in Höhe von 85,00 € netto.

2. Die selbständige Erstellung eines Inserats ist grundsätzlich gebührenfrei. CarCatcher berechnet für die zweimalige (2-malige), selbständige Einstellung von Inseraten desselben Fahrzeuges grundsätzlich keine Gebühren. Hiervon unberührt bleibt allerdings die Pflicht zur Zahlung von Gebühren für sonstige Dienstleistungen, auch wenn diese im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung von Inseraten erbracht werden. Ab der dritten (3.) Einstellung des Inserates desselben Fahrzeuges ist CarCatcher jedoch berechtigt, für jede weitere Einstellung des Inserates eine Gebühr in Höhe von 30,00 € netto zu berechnen.

3. Erstellt der Einlieferer selbständig ein Inserat, erhält er einen Bonus in Höhe von 50,00 €. Dieser Bonus wird mit dem Verkauf des Fahrzeuges im Rahmen der Auszahlung des Verkaufspreises an den Einlieferer ausgezahlt.

XI. Begrenzungen der Inserate

CarCatcher behält sich ausdrücklich vor, die Anzahl der zeitgleich laufenden Inserate eines Einlieferers zu begrenzen.

XII. Kosten bei Rücknahme einer Einlieferung

Wird ein Inserat aufgrund eines vom Einlieferer zu vertretenden Grundes nach diesen AGB durch diesen oder durch CarCatcher aus der Auktion herausgenommen, berechnet CarCatcher dem Einlieferer eine Stornierungs- sowie eine Einlieferungsgebühr. Die Stornierungsgebühr beträgt 85,00 € netto.

XIII. Verbot eigener und mehrfacher Gebote

1. Dem Einlieferer ist es nicht gestattet, während der Laufzeit einer Auktion selbst oder auch mittelbar durch einen Dritten Gebote auf ein von ihm eingestelltes Fahrzeug abzugeben. Weiterhin ist es ihm nicht gestattet, das Fahrzeug gleichzeitig anderweitig zum Verkauf anzubieten.

2. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist CarCatcher dazu berechtigt, den Einlieferer auf der Plattform zu sperren sowie möglicherweise entstandene Schäden von diesem ersetzt zu verlangen.

D. Bedingungen für Käufer

1. Um die Plattform von CarCatcher als Käufer zu nutzen, muss sich der Käufer auf der Webseite von CarCatcher registrieren. Hinsichtlich der Bedingungen für die Registrierung und Zulassung als Käufer, Sperrung und Abmeldung des Accounts sowie der Nutzung der Dienste von CarCatcher wird vollumfänglich auf Abschnitt B. dieser AGB verwiesen. Diese Bestimmungen gelten für Käufer entsprechend.

2. CarCatcher hat gegen den Käufer einen Anspruch auf eine Gebühr für die Nutzung der Plattform und/oder für die Teilnahme an den Versteigerungen. Diese Gebühr fällt für jeden Kauf an und bemisst sich nach der Höhe des Kaufpreises.

3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist CarCatcher berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts aufgrund von Nichtzahlung des Kaufpreises wird die Rechnung in Höhe des Kaufpreises storniert. Sämtliche anderen angefallenen Gebühren, insbesondere die Käufergebühren, werden hingegen nicht storniert.

E. DATENSCHUTZ 

I. CarCatcher ist sich der Wichtigkeit der personenbezogenen Daten von Nutzern der Plattform bewusst. Die entsprechende Datenschutzerklärung von CarCatcher informiert über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten über die Plattform.

II. CarCatcher verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der vertraglichen Leistung im Auftrag.

III. Ohne schriftliche Zustimmung des Einlieferers oder des Käufers ist es CarCatcher untersagt, die Daten an Dritte weiterzugeben.

IV. Soweit die Weitergabe an Dritte nachweislich erforderlich ist, ist CarCatcher berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben.

V. CarCatcher trifft die erforderlichen technischen Maßnahmen zum Schutze der personenbezogenen Daten. Hierbei beachtet CarCatcher die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.

VI. Es ist dem Einlieferer und dem Käufer nicht gestattet, persönliche Informationen oder sonstige Daten auf der Plattform von CarCatcher für kommerzielle Werbezwecke zu nutzen.

VII. Im Falle einer Abmeldung durch den Einlieferer oder den Käufer, hat dieser einen Anspruch auf Löschung seiner personenbezogenen Daten mit der Ausnahme, dass CarCatcher diese noch für die Abwicklung der Verträge benötigt.

VIII. Überdies gilt die gesonderte Vereinbarung über die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag. (Anlage)

 

E. Versteigerungsbedingungen, Sofortkauf und Kaufvertragsschluss

I. Zwischen dem Einlieferer und CarCatcher wird unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Fahrzeug auf der Plattform erfolgreich online versteigert wird, ein Kaufvertrag geschlossen.

II. Sobald diese Bedingung eintritt, wird der Kaufvertrag wirksam und CarCatcher damit zur Kaufvertragspartei des Einlieferers sowie des Käufers. CarCatcher wird für eine juristische Sekunde vor dem Zuschlag des Käufers Kaufvertragspartei des Einlieferers. Unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag wird die Rechnung automatisch an den Käufer geschickt. Hierdurch wird er zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises und der anfallenden Gebühren von CarCatcher sowie zur sofortigen Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet. Das Fahrzeug muss spätestens innerhalb von sechs (6) Werktagen ab diesem Zeitpunkt abgenommen werden.

III. Für den Fall, dass CarCatcher oder der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt oder der Käufer das Fahrzeug nicht abnimmt, steht CarCatcher ein vertragliches Rücktrittsrecht gegenüber dem Einlieferer zu.

IV. Mit der Einstellung des Inserates versichert der Einlieferer, dass er berechtigt ist, das inserierte Fahrzeug zu verkaufen. Dieses Fahrzeug muss vorbehaltlos in seinem Eigentum sein. Falls das zu verkaufende Fahrzeug jedoch mit Rechten Dritter belastet ist, ist ein Nachweis über die Berechtigung des Einlieferers zum Verkauf notwendig.

V. Das anderweitige Anbieten des inserierten Fahrzeuges ist dem Einlieferer nicht gestattet. CarCatcher behält sich im Falle einer Zuwiderhandlung vor, den Einlieferer zu sperren und den hierdurch entstandenen Schaden geltend zu machen.

VI. Entscheidet sich der Einlieferer für die vorzeitige Beendigung des Angebots, ist CarCatcher berechtigt, eine Gebühr in Höhe von 179,00 € netto zu erheben. Das Beenden einer laufenden Versteigerung nach Abgabe eines ersten Gebotes ist unzulässig und nicht möglich.

VII. CarCatcher ist es gestattet, laufende Versteigerungen vorzeitig zu beenden, wenn das Inserat nicht wahrheitsgemäß ist und/oder gegen diese AGB verstößt. Bei einem vorzeitigen Abbruch durch CarCatcher kommt keinesfalls ein Kaufvertrag zustande. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen CarCatcher ist in diesem Fall ausgeschlossen.

VIII. Für den Fall, dass CarCatcher von einem Kaufvertrag zurücktritt oder der Käufer aufgrund von falschen oder fehlenden, vom Einlieferer zu vertretenden Angaben, rechtmäßig zurücktritt, gestattet CarCatcher dem Einlieferer, dieses Fahrzeug nunmehr unter Angabe der korrekten Fahrzeugdaten erneut zu inserieren.

IX. Tritt der Käufer aufgrund einer von CarCatcher zu vertretenden fehlenden oder nicht vollständigen Datenübermittlung rechtmäßig zurück, ist es dem Einlieferer erlaubt, das Fahrzeug erneut zu inserieren. Dem Einlieferer entstehen in diesem Fall keine zusätzlichen Einlieferungsgebühren.

X. CarCatcher ist berechtigt, das Enddatum der Versteigerung festzulegen. Der Einlieferer hat jedoch die Möglichkeit, ein von ihm gewünschtes Enddatum bei der Einstellung des Fahrzeuges anzugeben. Dieser Wunsch wird von CarCatcher bestmöglich berücksichtigt. Einen Anspruch hierauf hat der Einlieferer allerdings nicht.

XI. Die Versteigerung endet am festgelegten Enddatum. Fällt das Enddatum auf einen Sonn- oder Feiertag, endet die Versteigerung am darauffolgenden Werktag zu einem von CarCatcher festgelegten Zeitpunkt. CarCatcher legt diesen Zeitpunkt fest, damit ein gleichzeitiges Ablaufen mehrerer Auktionen vermieden werden kann.

‍XII. Der Einlieferer hat zu Beginn der Auktion die Möglichkeit, einen Mindestpreis oder einen Sofortkauf-Preis festzusetzen.

XIII. Bei der Festlegung eines Mindestpreises ist das Angebot vom Erreichen des Mindestpreises abhängig. Käufer sind sodann berechtigt, während der Laufzeit der Auktion ein oder mehrere Gebote in den dort angegebenen Gebotsschritten abzugeben. Das abgegebene Gebot muss stets höher sein als das aktuell höchste Gebot. Im Anschluss an die Abgabe eines Gebots auf der Plattform wird der Käufer darüber in Kenntnis gesetzt, ob sein Gebot den Mindestpreis erreicht hat. Ein Kaufvertrag kommt sodann zwischen CarCatcher und dem Käufer mit dem innerhalb der Laufzeit der Auktion abgegebenen höchsten, über dem Mindestpreis liegenden Gebot, zustande.

XIV. Eine Versteigerung mit einem festgelegten Sofortkauf-Preis endet hingegen mit der Annahme des Sofortkauf-Angebotes durch den Käufer innerhalb der Laufzeit der Auktion. Sämtliche zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Gebote werden hierdurch wirkungslos. Durch die Annahme des Sofortkauf-Angebots kommt ein Kaufvertrag zwischen CarCatcher und dem Käufer zustande. Unterbleibt ein Sofortkauf-Angebot, kommt hingegen ein Kaufvertrag zwischen CarCatcher und dem Käufer mit dem höchsten Gebot innerhalb der Laufzeit der Auktion zustande.

XV. Verzichtet der Einlieferer auf die Festlegung eines Mindestpreises, kommt ein Kaufvertrag zwischen CarCatcher und dem Käufer mit dem höchsten Gebot innerhalb der Laufzeit der Auktion zustande.

XVI. Wenn das höchste Gebot unter dem vom Einlieferer festgelegten Mindestpreis liegt, kann der Einlieferer seine Zustimmung zur Annahme dieses Angebots an CarCatcher erteilen. In diesem Fall kommt ein Kaufvertrag zwischen CarCatcher und dem Käufer mit dem höchsten Gebot innerhalb der Laufzeit der Auktion zustande.

XVII. Verweigert der Einlieferer seine Zustimmung, kommt zunächst kein Kaufvertrag zustande. Im Rahmen einer Nachverhandlung auf der Plattform kann dieser allerdings einen neuen Mindestpreis festlegen, an welchen er 12 Stunden gebunden ist. Der Käufer kann dieses Angebot innerhalb dieses Zeitraums annehmen oder dem Einlieferer wiederum selbst ein neues Angebot unterbreiten. Der Käufer ist an dieses Angebot ebenso 12 Stunden gebunden. Jeder Beteiligte kann im Rahmen der Nachverhandlung je zwei (2) Angebote machen.

XVIII. Für den Fall, dass eine der Parteien kein Interesse mehr an der Nachverhandlung haben sollte, sind die Parteien noch für 12 Stunden an ihr letztes Angebot gebunden. Kommt es innerhalb dieses Zeitraums zu keiner Einigung, endet die Nachverhandlung und es kommt kein Kaufvertrag zustande.

XIX. Für den Fall, dass die Parteien sich im Rahmen der Nachverhandlung über den Kaufpreis einig werden, kommt ein Kaufvertrag zustande. Der Einlieferer muss die Annahme des Angebots auf der Plattform bestätigen. Dies wird dem Käufer sodann auf der Plattform mitgeteilt. Darüber hinaus werden der Einlieferer und der Käufer per E-Mail über das Zustandekommen des Kaufvertrages informiert.

XX. CarCatcher ist berechtigt, dem Käufer eine Nachverhandlungs-Gebühr in Höhe von 30,00 € netto zu berechnen, wenn ein Kaufvertrag im Rahmen der Nachverhandlung zustande kommt.

XXI. Dem Einlieferer ist es nicht gestattet, während der Laufzeit einer Auktion selbst oder auch mittelbar durch einen Dritten Gebote auf ein von ihm eingestelltes Fahrzeug abzugeben

XXII. Käufern ist es nicht gestattet, während einer Auktion Kontakt zum Einlieferer aufzunehmen, um die Plattform hierdurch zu umgehen. Sollte der Käufer hiergegen verstoßen, ist CarCatcher berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Zulassung des Käufers zu entziehen sowie Schadensersatz zu verlangen.

F. Gefahrenübergang und Pflichten des Käufers bei der Übergabe

I. Bis zur Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer trägt der Einlieferer die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Mit der Übergabe des Fahrzeuges geht diese Gefahr auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

II. Bei Rückabwicklung eines bereits geschlossenen Kaufvertrags geht diese Gefahr mit Übergabe des Fahrzeuges erneut an den Einlieferer über.

III. Zu keinem Zeitpunkt trägt CarCatcher diese Gefahr.

IV. Der Käufer ist unbeschadet weitergehender Pflichten aus § 377 HGB gegenüber CarCatcher verpflichtet, das ersteigerte Fahrzeug bei der Übergabe auf Abweichungen des tatsächlichen Zustands und der Ausstattung von den im Inserat inkl. der Änderungsliste gemachten Angaben sowie auf Mängel überprüfen. Falls Abweichungen bzw. Mängel vorhanden sind, so sind diese auf dem Übergabebeleg schriftlich zu vermerken. Nicht auf dem Übergabebeleg dokumentierte Abweichungen bzw. Mängel können nicht gerügt werden. Die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

V. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, diese Abweichungen bzw. Mängel gegenüber CarCatcher unverzüglich, spätestens aber bis 24.00 Uhr des Abholtags, schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine Rüge oder ist diese verspätet oder nicht formgerecht im vorstehenden Sinne bei CarCatcher eingegangen, sind jegliche etwaigen Ansprüche des Käufers aufgrund von Schlechtleistung wegen Sachmängeln ausgeschlossen.

G. Abholung des Fahrzeuges

I. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Käufers, das Fahrzeug vom Abhol-Standort abzuholen oder einen Transport zu arrangieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass CarCatcher keinen Transport mittels eines Transportunternehmens organisiert.

II. Die Abholung des ersteigerten Fahrzeuges ist an die vollständige Kaufpreiszahlung samt Zahlung aller vom Käufer geschuldeten Gebühren nach Rechnungsstellung von CarCatcher sowie an die Freigabeerklärung von CarCatcher geknüpft. Anderenfalls erfolgt keine Übergabe des Fahrzeuges. CarCatcher erklärt gegenüber dem Einlieferer und dem Käufer die Freigabe, sobald der Käufer die Rechnung beglichen hat. Danach erhält der Käufer den Abholschein.

III. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von sechs (6) Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem er den Zuschlag erhalten hat, abzunehmen.

IV. Der Käufer muss die Abholung des Fahrzeuges dem Einlieferer spätestens 24 Stunden vor der Abholung anzeigen.

V. Die Übergabe ist bei der Abholung des Fahrzeuges durch den Käufer schriftlich zu dokumentieren und gegenüber CarCatcher auf der Plattform zu bestätigen.

VI. Der Einlieferer ist verpflichtet, bei Nichtabnahme des versteigerten Fahrzeuges durch den Käufer nach Fristablauf CarCatcher hiervon unverzüglich zu unterrichten.

VII. Für den Fall, dass der Käufer das erworbene Fahrzeug schuldhaft nicht abnimmt, wird ihm nach Ablauf des sechsten (6.) Werktages nach Erhalt des Zuschlages eine Standgebühr in Höhe von 15,00 € netto je Kalendertag von CarCatcher in Rechnung gestellt. CarCatcher leitet die Standgebühr sodann an den Einlieferer weiter.

VIII. Übergibt der Einlieferer das Fahrzeug schuldhaft nicht an den Käufer, hat der Käufer einen Anspruch auf Erstattung seiner Fahrtkosten (Hin- und Rückweg). Pro gefahrenem Km erhält der Käufer 0,20 €. Für die Berechnung der zurückgelegten Strecke wird der Geschäftssitz des Käufers herangezogen. Die Zahlung hat an CarCatcher zu erfolgen. CarCatcher leitet diese sodann an den Käufer weiter.

IX. Tritt der Käufer berechtigter Weise vom Kaufvertrag zurück, nachdem er das Fahrzeug abgenommen hat, muss er das Fahrzeug innerhalb von zwei (2) Werktagen am Abhol-Standort an den Einlieferer zurückgeben. Wurde mit dem Fahrzeug eine größere Strecke als 50 Km zurückgelegt, muss der Käufer an den Lieferer 0,20 € je Km zahlen. Übergibt der Käufer das Fahrzeug infolge seines Rücktritts nicht innerhalb der Frist, wird CarCatcher ein Transportunternehmen mit der Abholung des Fahrzeuges beauftragen. Sämtliche in diesem Zusammenhang entstehende Kosten sind sodann vom Käufer zu tragen.

X. Der Einlieferer ist im Falle des berechtigten Rücktritts der CarCatcher oder des Käufers vom Kaufvertrag verpflichtet, den Kaufpreis an CarCatcher unverzüglich zurückzuzahlen.

I. SACHMÄNGELHAFTUNG

I. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.

II. Die Versteigerung der Fahrzeuge erfolgt in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt des Zuschlags tatsächlich befinden. Die Fahrzeuge können ihrem Alter bzw. ihrem Kilometerstand entsprechende Verschleißerscheinungen aufweisen. CarCatcher übernimmt daher ausdrücklich keine Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft der Fahrzeuge.

III. Darüber hinaus übernimmt CarCatcher keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Einlieferern gemachten Angaben. Hierfür haftet ausschließlich der Einlieferer.

IV. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von CarCatcher und/oder des Einlieferers beruhen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

V. CarCatcher ist nicht verpflichtet, die Fahrzeuge vorab auf frühere Unfälle und Schäden zu überprüfen oder die Fahrzeuge einer technischen Prüfung zu unterziehen.

VI. Mängel, deren Reparatur oder Beseitigung nicht mehr als 800,00 € kosten, gelten als Bagatellschäden und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge. Die Gewährleistungsrechte sind in diesem Falle ausgeschlossen.

J. HAFTUNG

I. Die Haftung von CarCatcher für Schäden oder Störungen, die durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von CarCatcher verursacht werden, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Umstand, falls ein abgegebenes Gebot aufgrund technischer Beeinträchtigungen nicht oder nicht rechtzeitig bei CarCatcher berücksichtigt wird. Des Weiteren gilt dies auch für entstandene Schäden aufgrund falscher oder fehlender Angaben über das Fahrzeug.

II. Der Einlieferer haftet  für die Richtigkeit, Korrektheit und Rechtmäßigkeit des Inserates. CarCatcher übernimmt keine Gewähr für jegliche falschen Angaben auf der Plattform. Selbst, wenn die Inserate teilweise auf dem von CarCatcher erstellten Entwurf basieren, bleibt der Einlieferer für dessen Inhalt verantwortlich. CarCatcher übernimmt hierfür keine Haftung.

III. CarCatcher ist wie unter Abschnitt C. VIII. dieser AGB nicht zur Prüfung verpflichtet, ob die Inserate gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen. CarCatcher übernimmt daher keine Haftung für die inhaltliche Gestaltung der Inserate. Hierfür haftet ausschließlich der Einlieferer. Der Einlieferer ist dafür verantwortlich, dass das Inserat nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt.

IV. Dies gilt nicht bei fehlenden Angaben über ein Fahrzeug, das von CarCatcher auf der Plattform in die Kategorien eingefügt worden ist.

V. Von diesem Haftungsausschluss bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers unberührt. Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CarCatcher und von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von CarCatcher beruhen, sind ebenfalls vom Haftungsausschluss ausgenommen.

VI. CarCatcher ist berechtigt, notwendige Wartungsarbeiten und/oder Updates mit einer verbundenen möglichen Außerbetriebssetzung der Plattform durchzuführen.

VII. Bei Schäden, die der Plattform-Nutzer bei der Nutzung der Plattform schuldhaft verursacht, haftet ausschließlich er. Er ist gegenüber CarCatcher zum Schadensersatz verpflichtet.

VIII. Bestehende Herstellergarantien werden durch die Verkäufe nicht berührt

K. Bonusprogramm

I. Der Käufer erhält für jeden Kauf auf der Plattform, der 1.500,00 € übersteigt, acht (8) Punkte. 120 Punkte entsprechen hierbei 100,00 €. Die Punkte werden ihm auf der Plattform gutgeschrieben.

II. Der Käufer kann seine Punkte einlösen, sobald er 120 Punkte gesammelt hat. Die Einlösung der Punkte erfolgt nur, wenn 120 Punkte oder ein Vielfaches hiervon (240 Punkte, 360 Punkte etc.) gesammelt worden sind.

III. Entscheidet sich der Käufer dafür, seine Punkte einzulösen, so kann er zwischen der Auszahlung des entsprechenden Geldbetrages, einer Tankkarte oder einem Gutschein für diese Plattform auswählen.

IV. Die Punkte verfallen innerhalb eines Jahres, nachdem 120 Punkte gesammelt und diese in diesem Zeitraum nicht eingelöst wurden.

L. Schlussbestimmungen

I. Die vorliegenden AGB unterliegen deutschem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) und die Regelungen des internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.

II. Die Vertrags- und Auktionssprache ist deutsch. Sofern Schriftstücke in anderer Sprache verwendet werden, dienen diese nur der Information. Die deutsche Fassung findet Anwendung.

III. Erfüllungsort ist jeweils der Abholstandort des Fahrzeuges.

IV. Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand der Geschäftssitz von CarCatcher in Erding. Dies gilt auch, wenn der Plattform-Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

V. Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weisen diese AGB Lücken auf, so beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit dieser AGB in ihrer Gesamtheit. Stattdessen tritt eine Regelung, die dem Sinn und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls diese AGB eine Lücke enthalten sollten.

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